Die deutsche Immobilie gegen eine Spanienfinca eintauschen,
das klingt verlockend
Allerdings steuerlich ist das nicht unbedingt sinnvoll, denn
unter diesem Gesichtspunkt wird in Spanien ein
Immobilientausch wie der Verkauf einer und der Kauf einer
anderen Immobilie eingestuft.
Wird hingegen die Eigentumsübertragung nicht so vollzogen
und gleichwohl, vertraglich abgesichert, mit Privatvertrag
unter Bestimmung der Anwendbarkeit des spanischen Rechtes,
die Hausnutzung getauscht, kann dies finanziell
verträglicher erfolgen.
In Form eines Niessbrauchs- oder Wohnrechtes kann ein
solches Nutzungsrecht auch im jeweiligen Land
grundbuchrechtlich abgesichert werden.
Gleichwohl verbleiben Restrisiken.
Denkbar ist auch die Einräumung von Optionsrechten.
Haben Sie sich bereits grundsätzlich auf einen
Wohnungstausch über die Ländergrenzen hinweg geeinigt,
sollte sich auch ein jeweils individuell angepasster Weg der
rechtlichen Absicherung oder ohne grossen Steueranfall
finden lassen.
Wird der Wohnungstausch als Immobilienmakler vermittelt, ist
jedenfalls eine spezifische schriftliche Honorarvereinbarung
empfehlenswert.