» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 02/2009

 zurück

strichel_hori

Hausverlosung auf Mallorca
- Nicht ausgeschlossen, aber teuer

Während die Hausverlosungen in Deutschland als rechtswidrige Glücksspiel-Lotterie von der Aufsichtsbehörde nunmehr strikt unterbunden werden, ist die Rechtslage in Spanien nicht deckungsgleich.

Scheitert in Deutschland die Verlosung an dem Kriterium „überwiegender Zufall“, so ist eine solche Hausverlosung in Spanien im Grundsatz möglich, unterliegt jedoch zunächst einer vorgeschalteten Genehmigungspflicht.

Weiter ist bei privaten Losverkäufen eine 15 %ige Spielesteuer vom Verlosungsveranstalter ebenso abzuführen, wie eine 18 %ige Einkommensteuervorauszahlung auf den Immobilienwert.

Weiterhin ist nicht jede Person antragsberechtigt und die einzelnen spanischen Regionen können weitere spezifische und einschränkende Regelungen treffen.

Auch sollte für deutschsprachige Verlosungen sichergestellt sein, dass das deutsche Recht bei Verlosung spanischer Immobilien nicht zur Anwendung kommt.

Fazit: Ohne Prüfung sämtlicher juristischer und technischer Details ist eine Hausverlosung auch in Spanien ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko.

In Deutschland sollte man tunlichst davon Abstand nehmen, zumal dies sonst für die Beteiligten auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann.

In Spanien ist bei begleitender Rechtsberatung die Hausverlosung eine echte Alternative, wenn die Immobilie sonst nicht zeitnah zum Schätzwert veräussert werden kann.

Rechtsrat zur Hausverlosung in Spanien im Form einer Erstberatung können Sie von uns binnen weniger Tage erhalten.

Nutzen Sie unser Formular zur
 

Online-Beratung
- hier klicken -


Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

  © webDsign.net