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Hausverlosung auf Mallorca
- Nicht ausgeschlossen, aber teuer
Während die Hausverlosungen in Deutschland als
rechtswidrige Glücksspiel-Lotterie von der Aufsichtsbehörde
nunmehr strikt unterbunden werden, ist die Rechtslage in
Spanien nicht deckungsgleich.
Scheitert in Deutschland die Verlosung an dem Kriterium
„überwiegender Zufall“, so ist eine solche
Hausverlosung in Spanien im Grundsatz möglich, unterliegt
jedoch zunächst einer vorgeschalteten Genehmigungspflicht.
Weiter ist bei privaten Losverkäufen eine 15 %ige
Spielesteuer vom Verlosungsveranstalter ebenso abzuführen,
wie eine 18 %ige Einkommensteuervorauszahlung auf den
Immobilienwert.
Weiterhin ist nicht jede Person antragsberechtigt und die
einzelnen spanischen Regionen können weitere spezifische und
einschränkende Regelungen treffen.
Auch sollte für deutschsprachige Verlosungen sichergestellt
sein, dass das deutsche Recht bei Verlosung spanischer
Immobilien nicht zur Anwendung kommt.
Fazit: Ohne Prüfung sämtlicher juristischer und
technischer Details ist eine Hausverlosung auch in Spanien
ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko.
In Deutschland sollte man tunlichst davon Abstand nehmen,
zumal
dies sonst für die Beteiligten auch strafrechtliche
Konsequenzen zur Folge haben kann.
In Spanien ist bei begleitender Rechtsberatung die
Hausverlosung eine echte Alternative, wenn die Immobilie
sonst nicht zeitnah zum Schätzwert veräussert werden kann.
Rechtsrat zur Hausverlosung in Spanien im Form einer
Erstberatung können Sie von uns binnen weniger Tage erhalten.
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Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
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