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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 11/2008
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strichel_hori

Thema: Spanienrechtsfälle und Spanien-Immobilieninvestitionen

Aktuelle Tendenzen November 2008 in Spanien
bei Immobilienkauf und Rechtsnachfolge  sowie zur Steuerminimierung

Der Markt der Immobilie in Spanien, - wohl klimatisch und geografisch bedingt -, die beliebteste Auslandsimmobilie des Deutschen ist im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wandels der Informationstechnologie spezifischen Entwicklungstendenzen unterworfen.
Internetkommunikation und Direktzugang per Internet zum Firmencomputer führten in den letzten Jahren zur Teilzeitresidenz auch vieler jüngerer berufstätiger Deutscher in Spanien und speziell auch auf Mallorca, und damit auch zum begleitenden Fincaankauf.

Dies ist eine Tendenz mit Kontinuität aber in überschaubarem Umfang.

Zu größeren Schwankungen auf dem spanischen Immobilienmarkt führen die weltwirtschaftliche Entwicklung sowie die national-spanische und diejenige in den typischen Ländern mit Zweitresidenzen in Spanien wie Deutschland, England und auch der Schweiz.

Während derzeit die hochpreisigen Immobilien, auch bedingt durch russische Investoren, praktisch von der aktuellen Wirtschaftsentwicklung unberührt bleiben ist der spanische Wohnungsmarkt weitgehend zum Erliegen gebracht worden. Viele neue Wohnungen stehen leer. Der Grund liegt auch in der zurückgefahrenden Darlehensfinanzierung durch spanische Banken.

Bei Ferienimmobilien ist zu differenzieren. Beim englischen Käufermarkt ist die Nachfrage gering. Spanier, speziell Mallorquiner, suchen nach preisgünstigen Angeboten, Deutsche haben im Herbst 2008 wohl wieder begonnen vermehrt zu kaufen. Hier wird die etwas günstigere Preissituation genutzt welche am spanischen Festland länger anhalten könnte, während diese auf Mallorca, - mit im übrigen „relativ“ guten Wirtschaftsdaten - , von kürzerer Dauer sein dürfte.

Wesentliche steuerrechtliche Modifizierungen ergeben haben sich in 2007 und 2008 für den Immobilienerwerb - verkauf sowie bei der erbrechtlichen Rechtsnachfolge in Spanien. Der Wegfall der Steuervergünstigungen per ruhender Immobiliengesellschaft sowie der Einschränkung einer Spekulationspflicht.

Bei der Verkaufsgewinnsteuer stehen regionalspezifische Steuererleichterungen gegenüber.

Intensiviert hat sich die „Steuernummerpflicht“ vor Erwerb der Immobilie, der Kaufpreisfluss ist transparenter zu machen, konkret die Zahlungsform im Notarvertrag anzugeben und die Verkaufsgewinnsteuer ist bei in Spanien residenten und nichtresidentem Verkäufer gleichgestellt mit einem einheitlichen Steuersatz von jetzt einheitlich 18%.

Im erbschaftssteuerlichen Bereich gibt es in Spanien nunmehr in einigen Regionen Steuererleichterungen welche namentlich von und für ältere Residenten und Teilzeitresidenten mit erschlossen werden können.

Angesichts dieser rechtlichen und steuerlichen Neuerungen empfiehlt es sich die gesamte Rechtsnachfolge jetzt auf den Prüfstand zu bringen.

 

strichel_hori

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