Thema: Spanienrechtsfälle und
Spanien-Immobilieninvestitionen
Aktuelle Tendenzen November 2008 in Spanien
bei Immobilienkauf und Rechtsnachfolge sowie zur
Steuerminimierung
Der Markt der Immobilie in Spanien, - wohl klimatisch und
geografisch bedingt -, die beliebteste Auslandsimmobilie des
Deutschen ist im Zuge der wirtschaftlichen Entwicklung und
des Wandels der Informationstechnologie spezifischen
Entwicklungstendenzen unterworfen.
Internetkommunikation und Direktzugang per Internet zum
Firmencomputer führten in den letzten Jahren zur
Teilzeitresidenz auch vieler jüngerer berufstätiger
Deutscher in Spanien und speziell auch auf Mallorca, und
damit auch zum begleitenden Fincaankauf.
Dies ist eine Tendenz mit Kontinuität aber in überschaubarem
Umfang.
Zu größeren Schwankungen auf dem spanischen Immobilienmarkt
führen die weltwirtschaftliche Entwicklung sowie die
national-spanische und diejenige in den typischen Ländern
mit Zweitresidenzen in Spanien wie Deutschland, England und
auch der Schweiz.
Während derzeit die hochpreisigen Immobilien, auch bedingt
durch russische Investoren, praktisch von der aktuellen
Wirtschaftsentwicklung unberührt bleiben ist der spanische
Wohnungsmarkt weitgehend zum Erliegen gebracht worden. Viele
neue Wohnungen stehen leer. Der Grund liegt auch in der
zurückgefahrenden Darlehensfinanzierung durch spanische
Banken.
Bei Ferienimmobilien ist zu differenzieren. Beim englischen
Käufermarkt ist die Nachfrage gering. Spanier, speziell
Mallorquiner, suchen nach preisgünstigen Angeboten, Deutsche
haben im Herbst 2008 wohl wieder begonnen vermehrt zu
kaufen. Hier wird die etwas günstigere Preissituation
genutzt welche am spanischen Festland länger anhalten
könnte, während diese auf Mallorca, - mit im übrigen
„relativ“ guten Wirtschaftsdaten - , von kürzerer Dauer sein
dürfte.
Wesentliche steuerrechtliche Modifizierungen ergeben haben
sich in 2007 und 2008 für den Immobilienerwerb - verkauf
sowie bei der erbrechtlichen Rechtsnachfolge in Spanien. Der
Wegfall der Steuervergünstigungen per ruhender
Immobiliengesellschaft sowie der Einschränkung einer
Spekulationspflicht.
Bei der Verkaufsgewinnsteuer stehen regionalspezifische
Steuererleichterungen gegenüber.
Intensiviert hat sich die „Steuernummerpflicht“ vor Erwerb
der Immobilie, der Kaufpreisfluss ist transparenter zu
machen, konkret die Zahlungsform im Notarvertrag anzugeben
und die Verkaufsgewinnsteuer ist bei in Spanien residenten
und nichtresidentem Verkäufer gleichgestellt mit einem
einheitlichen Steuersatz von jetzt einheitlich 18%.
Im erbschaftssteuerlichen Bereich gibt es in Spanien nunmehr
in einigen Regionen Steuererleichterungen welche namentlich
von und für ältere Residenten und Teilzeitresidenten mit
erschlossen werden können.
Angesichts dieser rechtlichen und steuerlichen Neuerungen
empfiehlt es sich die gesamte Rechtsnachfolge jetzt auf den
Prüfstand zu bringen.