Immobilienkauf in Spanien Vertragschecks per Fax oder
E-Mail,
im Bedarfsfall auch übers Wochenende
„Ich habe den Vertrag in spanischer Sprache unterschrieben,
obwohl ich ihn nicht lesen konnte“.
Diese Worte vernimmt man erstaunlich häufig in einer auf
Spanien spezialisierten Anwaltskanzlei, meist dann wenn
sprichwörtlich „Das Kind bereits in den Brunnen gefallen
ist“.
Beim Maklerauftrag wird gerne die Exklusivität oder eine dem
Makler auch ohne Vermittlung zugesicherte Summe übersehen.
Beim privaten Immobilienkaufvertrag in Spanien gerät die
Anzahlung leicht in Gefahr, namentlich bei Ankäufen vom Plan
weg oder Fristfestlegungen welche die eigene
Ergänzungsfinanzierung nur schwerlich realisieren lassen.
Beim notariellen Kaufvertrag von Fincas im ländlichen Raum
bleibt oft ungeprüft, ob das Haus tatsächlich und
vollumfänglich im Grundbuch eingetragen und rechtmässig
errichtet wurde.
Häufig wird vom Vertragspartner, - im Hinblick auf andere
tatsächliche oder vorgegebene -, Kaufinteressenten auf eine
Zwangssituation zur schnellen Entscheidung hingearbeitet
oder die Käuferseite bringt sich selbst wegen begrenzter
Aufenthaltszeit in Mallorca, Menorca oder der Costa Blanca
in Zugzwang.
Tatsächlich ist aber bei guter Organisation auch binnen
kurzer Zeit der notwendige Rechtscheck realisierbar. Moderne
Techniken wie Fax- und E-Mail machen dies möglich, im
Bedarfsfall bei Vorabkontakt gegebenenfalls auch übers
Wochenende. Gleichwohl empfiehlt sich natürlich eine nicht
allzu überstürzte Entscheidung mit der Möglichkeit im
Bedarfsfall auch Grundbuch oder Handelsregister zu
kontaktieren. Dies ist als registrierter Nutzer per Internet
meist binnen zwei Tagen machbar.
Sind einzelne Umstände oder Vertragsinhalte noch ungeklärt,
- etwa auf wessen Namen die Immobilie steueroptimiert
letztlich erworben werden soll -, so helfen entsprechende
„Öffnungsklauseln“ im Vertrag.
Beliebt ist es auf Seiten professioneller
Immobilienverkäufer in Spanien auch mit dem privaten
Kaufvertrag Nebenkosten verbindlich dem Käufer zu
überlasten. Dies gilt es natürlich zu vermeiden.
Ein vertraglicher Schnellcheck bedarf naturgemäss einer
sicheren Kommunikation. Ein paralleler Kontakt per
Fax/E-Mail und Telefon ist daher empfehlenswert.