Spanienrechtsservice für deutsche Anwaltskollegen:
Interessant auch für Nachlassverwalter, Steuerberater und
Immobilienmakler
Als Spezialist für Spanienrechtsfälle
mit Kanzleistandort auf Mallorca kooperieren wir mit
Anwaltskollegen aus allen Regionen Deutschlands.
So empfiehlt sich bei Rechtsfällen mit Auslandsbezug, dass
der deutsche Rechtsanwalt mit einem ebenfalls
deutschsprachigen Rechtsanwaltskollegen im jeweiligen Land
kooperiert. Generell, und speziell in unseren
Arbeitsschwerpunkten des Immobilienrechtes sowie des
Erbrechtes, ist eine spanienweite Fallbearbeitung seitens
unserer Kanzlei möglich.
Um diese in der Vergangenheit vielfach bewährte
Rechtsanwaltskooperation zu erleichtern haben wir auf
unserer Internetseite für deutsche Rechtsanwälte eine
gesonderte Unterrubrik erstellt, zu welcher sie über die
Internetadresse
www.copp-menth.de/besinfo/anwalt.htm
direkten Zugang haben.
Diese hat u.a. folgende Inhalte:
|
|
Direkter Online-Beschaffungsservice spanischer
Grundbuch- und Handelsregisterauszüge
|
|
|
Wir
ergänzen die Information durch eine fachkundige
Kommentierung der Registerinhalte in deutscher Sprache. |
|
|
|
|
|
Bewertung von Immobilien in Spanien durch
Finanzamtskontrollrechnung oder Beschaffung von
Wertgutachten.
|
|
|
Dies ist namentlich hilfreich wenn Mandanten ihr
Ferienhaus in Spanien zu veräussern gedenken |
|
|
|
|
|
Vermögensrecherchen auf Mallorca und ganz Spanien |
|
|
|
|
|
Erläuterung der typischen Anwaltskooperation bei
Erbfällen mit Spanienvermögen |
Neben
den bereits genannten Situationen des An- und Verkaufes von
Eigentum in Spanien stellen die Vermögensaufteilung im
Trennungs- oder Scheidungsfall sowie die Gründung einer
spanischen Gesellschaft regelmässig Arbeitsfelder dar,
welche am besten in internationaler Anwaltskooperation
bewältigt werden können.
Praktisch ist die Zusammenarbeit mit deutschen
Rechtsanwälten je nach Wunsch in mehreren Stufen,
vergleichbar einem Baukastensystem möglich.
|
1. |
Zum
einen natürlich die einzelfallbezogene Kooperation |
|
|
|
|
2. |
Stufe zwei ist eine wechselseitige Verlinkung der
Anwaltswebseiten |
|
|
|
|
3. |
Ein
weitergehendes gemeinsames aktives Marketing als Stufe
drei kann u.a. die Organisation gemeinsamer Fachvorträge
umfassen |
|
|
|
|
4. |
Ebenso möglich ist die Miterwähnung unserer Kanzlei auf
dem Anwaltsbriefbogen als Kooperationskanzlei |
Gesamtheitlich ist eine Vielzahl von Einzelmassnahmen
möglich welche punktuell ausgewählt werden können.
Bei korrekter Autorenangabe mit Namen, Berufsbezeichnung,
Kanzleistandort sowie E-Mail- und Websiteangabe ist auch die
direkte Übernahme von einem der über 200 Medienbeiträge auf
unserer Internetseite ohne weitere Rücksprache möglich.
Namentlich diese Kooperationsform kann auch für deutsche
Nachlassverwalter, Steuerberater oder Immobilienmakler von
Interesse sein.