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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter III 05/2007
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strichel_hori

Spanienrechtsservice für deutsche Anwaltskollegen:
Interessant auch für Nachlassverwalter, Steuerberater und Immobilienmakler


Als Spezialist für Spanienrechtsfälle mit Kanzleistandort auf Mallorca kooperieren wir mit Anwaltskollegen aus allen Regionen Deutschlands.

So empfiehlt sich bei Rechtsfällen mit Auslandsbezug, dass der deutsche Rechtsanwalt mit einem ebenfalls deutschsprachigen Rechtsanwaltskollegen im jeweiligen Land kooperiert. Generell, und speziell in unseren Arbeitsschwerpunkten des Immobilienrechtes sowie des Erbrechtes, ist eine spanienweite Fallbearbeitung seitens unserer Kanzlei möglich.

Um diese in der Vergangenheit vielfach bewährte Rechtsanwaltskooperation zu erleichtern haben wir auf unserer Internetseite für deutsche Rechtsanwälte eine gesonderte Unterrubrik erstellt, zu welcher sie über die Internetadresse
www.copp-menth.de/besinfo/anwalt.htm direkten Zugang haben.

Diese hat u.a. folgende Inhalte:
 

 

Direkter Online-Beschaffungsservice spanischer Grundbuch- und Handelsregisterauszüge
 

 

Wir ergänzen die Information durch eine fachkundige Kommentierung der Registerinhalte in deutscher Sprache.

 

 

 

Bewertung von Immobilien in Spanien durch Finanzamtskontrollrechnung oder Beschaffung von Wertgutachten.
 

 

Dies ist namentlich hilfreich wenn Mandanten ihr Ferienhaus in Spanien zu veräussern gedenken

 

 

 

Vermögensrecherchen auf Mallorca und ganz Spanien

 

 

 

Erläuterung der typischen Anwaltskooperation bei Erbfällen mit Spanienvermögen

Neben den bereits genannten Situationen des An- und Verkaufes von Eigentum in Spanien stellen die Vermögensaufteilung im Trennungs- oder Scheidungsfall sowie die Gründung einer spanischen Gesellschaft regelmässig Arbeitsfelder dar, welche am besten in internationaler Anwaltskooperation bewältigt werden können.

Praktisch ist die Zusammenarbeit mit deutschen Rechtsanwälten je nach Wunsch in mehreren Stufen, vergleichbar einem Baukastensystem möglich.

1.

Zum einen natürlich die einzelfallbezogene Kooperation

 

 

2.

Stufe zwei ist eine wechselseitige Verlinkung der Anwaltswebseiten

 

 

3.

Ein weitergehendes gemeinsames aktives Marketing als Stufe drei kann u.a. die Organisation gemeinsamer Fachvorträge umfassen

 

 

4.

Ebenso möglich ist die Miterwähnung unserer Kanzlei auf dem Anwaltsbriefbogen als Kooperationskanzlei

Gesamtheitlich ist eine Vielzahl von Einzelmassnahmen möglich welche punktuell ausgewählt werden können.

Bei korrekter Autorenangabe mit Namen, Berufsbezeichnung, Kanzleistandort sowie E-Mail- und Websiteangabe ist auch die direkte Übernahme von einem der über 200 Medienbeiträge auf unserer Internetseite ohne weitere Rücksprache möglich.

Namentlich diese Kooperationsform kann auch für deutsche Nachlassverwalter, Steuerberater oder Immobilienmakler von Interesse sein.

strichel_hori

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