Die Partnerkanzlei für Ihren Immobilienerwerb in Spanien
In
früheren Zeiten konnten Sie über Ihren Hausanwalt für alle
Rechtsbereiche Ihren Rechtsberatungsbedarf komplett
abdecken. Hier haben sich im Zuge der Internationalisierung
die Zeiten geändert.
Wir haben uns spezialisiert auf die anwaltliche Begleitung
von Immobilieninvestitionen in Spanien bei gleichzeitiger
Bewältigung einer rechtlichen und steuerlich optimalen
Rechtsnachfolge.
Auf die sprachliche Doppelqualifikation folgte die
inhaltliche Spezialisierung auf die Bereiche des Erb- und
Immobilienrechtes um schließlich per Kanzleistandort Spanien
seit Mitte der
90-er Jahre die Rechtspraxis zu ergänzen.
Strategische Problemvermeidung und Steuerminimierung stehen
für uns im Vordergrund.
Auf unsere Fachkunde und Kontinuität können Sie sich
verlassen.
Ergänzend hierzu haben wir ein Netzwerk von
Kooperationspartnern aufgebaut, so dass wir ihnen
beispielsweise auch bei der Vermittlung von Fachleuten wie
zweisprachige Architekten auf Mallorca oder dem Erwerb von
Immobilienobjekten aus Versteigerungen u. a. weiterhelfen
können.
Bei der Zusammenarbeit mit vielen Immobilienmaklern als
Rechtsanwalt in Spanien liegt das Augenmerk in der
parallelen Absicherung des optimierten Erwerbes für den
Käufer sowie der möglichst problemlosen Abwicklung für alle
Beteiligten.