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Die Finca in Spanien
- Verkaufsvorbereitung durch Überprüfung der eingetragenen
Daten
in Grundbuch und Katasterregister
Wie gross ist ihr Grundstück wirklich?
Sind tatsächliche Grundstücksgrösse und Umfang der Bebauung
auch entsprechend im spanischen Grundbuch eingetragen?
Während Ihrer Eigentümerzeit mag Sie diese Thematik
vielleicht nicht weiter beschäftigt haben. Wollen Sie
hingegen Ihre Immobilie in Spanien veräussern, so rücken
diese Fragen in den Mittelpunkt.
Dann werden unterschiedliche Grundstückserfassungen im
spanischen Grundbuch- und Vermessungsamt zum Problem.
Während für die Eigentümerstellung sowie die Frage der
Belastungen, etwa mit einem Niessbrauchs- oder einem
Wegerecht, das spanische Eigentumsregister die entscheidende
Instanz darstellt, ist für die massgeblche Grundstücksgrösse
die Angabe im Grundbuch in Spanien nicht ausschlaggebend.
Hier entscheidet das Katasteramt, spanisch: catastro.
Da beide Ämter in der Vergangenheit systematisch aneinander
vorbeiarbeiteten, war das, häufig noch fortbestehende, Chaos
vorprogrammiert.
So liegt es im ureigenen Interesse jedes
Verkaufsinteressenten, im Grunde jedes Eigentümers einer
Immobilie in Spanien, die Richtigkeit und Übereinstimmung
seiner Grundbuch- und Katastereintragungen zeitnah aufklären
zulassen, namentlich bei sogenannten Landfincas „finca
rustica“.
Wird zudem auf eine Festlegung der Fincagrösse durch das
Katasteramt nicht fristgerecht reagiert, respektive
Einspruch erhoben, so kann auch eine falsch vom Kataster
festgestellte Grösse als nicht mehr anfechtbar
festgeschrieben werden.
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