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Keine Gewinnsteuer in Spanien
beim Verkauf der Hauptwohnsitzimmobilie und Ankauf einer
neuen, weitere aktuelle steuerliche Erleichterung
Die Besteuerung des Verkaufsgewinnes einer Immobilie in
Spanien mit 18 % ist nach wie vor ein erheblicher
Kostenposten den es zu reduzieren oder zu vermindern gilt,
insbesondere wenn der steuerliche Gewinn aufgrund früherer
Unterverbriefung noch erheblich höher ausfällt als der
tatsächlich erzielte.
Unter bestimmten Zeitschienen kann diese Besteuerung durch
Reinvestition des Verkaufsgewinnes in eine neue
Hauptwohnsitzimmobilie vermieden werden. Wichtig ist hier
die Einhaltung der genauen gesetzlichen Vorgaben, also das
Kleingedruckte zu beachten.
Gilt diese Regelung auch bei Übersiedlung von Spanien nach
Deutschland und Erwerb eines neuen Immobilieneigentums in
Deutschland als Hauptwohnsitz?
Welcher Zeitraum darf zwischen Verkauf und Neukauf
verstreichen um die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen
zu können?
Hierzu ist nun seitens der spanischen Steuerbehörde eine
neue Ausführungsverordnung in Vorbereitung, welche es
vermöglicht auch erst ein Jahr nach Ankauf und Umzug in die
neue Hauptwohnsitzimmobilie die bisherige
Hauptwohnsitzimmobilie zu veräussern. Man kann sich also mit
dem Verkauf der bisherigen Hauptwohnsitzimmobilie künftig
etwas länger Zeit lassen. Oft ist dies von wesentlicher
Bedeutung zur Erzielung eines angemessenen Verkaufspreises.
Im Prinzip gilt: Wer seine bisherige Hauptwohnsitzimmobilie
in Spanien zu veräussern gedenkt um sich zur Eigennutzung
ein neues Haus oder Eigentumswohnung in Spanien oder
anderswo anzuschaffen, sollte vom Rechts- oder Steuerberater
zuvor eine zweistufige Prüfung der Rechtslagen durchführen
lassen.
In welcher Höhe fällt konkret beim Verkauf meiner spanischen
Immobilie Einkommenssteuer auf den Verkaufsgewinn an?
Welche Rahmenbedingungen sind genau bei Reinvestition in
eine neue eigengenutzte Immobilie einzuhalten um den Anfall
dieser Gewinnsteuer maximal zu reduzieren oder zu vermeiden?
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