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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter II 04/2007 |
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Ist ihr Schwarzbau auf Mallorca legalisierbar?
Ein Rechtscheck verschafft Klarheit
Auf
Mallorca schlummern viele Bausünden, - Häuser- oder
Anbauten, welche ohne Baugenehmigung errichtet wurden -, so
vor sich hin.
Die Tendenz der Baubehörden geht allerdings dahin diese
Baurechtswidrigkeiten nicht weiter zu tolerieren.
Zudem werden Immobilien mit ohne Genehmigung errichteten
Bauteilen immer schwerer verkäuflich.
Es gilt also solche, - oft vom Voreigentümer „geerbte“ -,
Baurechtswidrigkeiten aus dem Weg zu schaffen. Wie gehen Sie
vor?
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1. |
Bestandsaufnahme der genauen Baurechtswidrigkeit |
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2. |
Prüfung, inwieweit noch entsprechende Bauanträge
nachträglich gestellt werden können, also eine
nachträgliche Legalisierung erfolgen kann |
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3. |
Abklärung, ob die Rahmenbedingungen für einen
Bestandsschutz nach Zeitablauf gegeben sind;
also ob der erstellte Bau nicht gegen absolute
Bauverbote, etwa Bauen im Naturschutzgebiet, verstösst |
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4. |
Bei
Ablauf von mehr als acht Jahren nach Baubeendigung:
Klärung, ob alle Voraussetzungen für eine Verjährung
nach Art. 73, 74 de Ley de Disciplina Urbanistica
vorliegen |
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5. |
Im
Bedarfsfall: Herstellung einer baurechtskonformen
Situation durch Teilrückbau |
Bei
alledem gilt: Die Wiederherstellung der Baurechtskonformität
zahlt sich in jedem Fall aus, wenn ein Verkauf der Immobilie
nicht langfristig ausgeschlossen ist.
Aber auch die Verlagerung der Problematik auf die
Folgegeneration dürfte meist nicht im Interesse der
Gesamtfamilie liegen.
Schliesslich entstehen Kostennachteile, wenn man einer
Reklamation des Verstosses gegen das Baurecht durch die
örtliche Baubehörde seinerseits zuvorkommt.
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