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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 04/2007
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strichel_hori

Wollen Sie einen spanischen Grundbuchauszug beantragen?
Diese deutsche Fachkanzlei für Immobilienrecht in Spanien erledigt das für Sie


Als Rechtsanwaltkanzlei in Spanien ist man berechtigt jedweden Auszug aus dem spanischen Grundbuch zu beantragen. Das berechtigte Interesse wird hier angenommen.

Die entsprechenden Sprach- und juristischen Fachkenntnisse im deutschen und spanischen Rechtssystem und die langjährige Spezialisierung der Anwaltskanzlei MENTH für Spanien auf Rechtsfragen rund um die Spanienimmobilie erlauben zudem eine fachkundige und rechtssichere Kommentierung jedes spanischen Grundbuchauszuges.

Weitere Details zu diesem Rechtsservice entnehmen Sie bitte der Website
www.grundbuchauszug-spanien.de,
welche Ihnen eine direkte Online-Bestellung des spanischen Grundbuchauszuges ermöglicht.

strichel_hori

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