Ein Ferienhaus im Ausland macht nur dann Sinn,
wenn zwei Varianten erfüllt sind:
1. Es wird intensiv genutzt
2. Es „rechnet“ sich finanziell
Selbst wenn, wie regelmässig in der spanischen Ferienregion
der Balearen, mit einem Ferienhaus ein nicht unerheblicher
Verkaufsgewinn erzielbar ist, bleibt die Frage der
Wirtschaftlichkeit bei globaler Gesamtbetrachtung,
insbesondere wenn die Immobilie mit einer
Hypothekendarlehensfinanzierung erworben wird.
Im Jahre 2006 haben sich die Perspektiven der
Wirtschaftlichkeit für die Balearen allerdings erheblich
verbessert.
Es wurde eine klare gesetzliche Grundlage für die
Ferienvermietung von freistehenden Häusern geschaffen.
Eine Kalkulation der Finanzierung unter Einschluss von
Ferienvermietungszeiten ist damit möglich.
Werden die klar normierten Mindestanforderungen eingehalten,
eine Information über den realistischen Mietwert eingeholt
und lässt man seine Finca im neu geschaffenen Register
registrieren, kann damit die Wirtschaftlichkeit abgesichert
werden.
Nicht in gleicher Weise eindeutig ist die Rechtslage dann
wenn die Immobilie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft
ist.
Ausserdem kommt dann die Thematik der Untersagung der
Vermietung durch die Eigentümerschaft als zu überprüfende
Materie hinzu.
Um ausreichende Rechtssicherheit zu gewinnen und zu
vermeiden, dass ein zentraler Finanzierungspfeiler auf den
Sand gebaut ist sollte jedenfalls vor dem Ankauf oder Bau
der Ferienimmobilie eine fundierte rechtliche Überprüfung
des konkreten Objektes erfolgen.