Bahnbrechende Steuererleichterungen für nicht in Spanien
ansässige Immobilieneigentümer für 2.007 angekündigt.
- Alle bisherigen Rechtsnachfolgeregelungen sollten auf den Prüfstand
Spanien hat sich bislang durch den höchsten
Erbschaftssteuerspitzensatz in der Europäischen Union
ausgezeichnet, mit 81,6 %.
Wenn auch dieser Spitzensteuersatz nur in theoretischen
Ausnahmekonstellationen erreicht wurde, hat er nach wie vor
seine Gültigkeit. Generell ist der spanische Schenkungs- und
Erbschaftssteuersatz, gültig jedenfalls bei Übertragung von
Spanienvermögen an Ehegatten mit 7,65 – 34 % (progressiv
aufsteigend) bei einem persönlichen Freibetrag von nur ca.
16.000 € erheblich.
Wenngleich diese Steuersituation in den meisten spanischen
Regionen weiterhin Gültigkeit hat, sind von einzelnen
regíones autónomos - entsprechend deutschen Bundesländern, -
wie Valencia oder den Balearen -, bahnbrechende
Steuerreduzierungen realisiert oder für 2007 angekündigt
worden ,welche auch in Spanien nicht residenten Familien mit
Immobilieneigentum, z.B. auf Mallorca, zugute kommen werden.
So hat die Regierung der Balearen beispielsweise für
familieninterne Schenkungen an Kinder oder Ehegatten eine
Gesetzesvorlage mit einer Schenkungssteuerreduzierung auf
lineare 7 % vorgelegt.
Die Erbschaftsteuer soll für diesen Personenkreis bei
Erbfällen ab 2007 gar nur noch lineare 1 % betragen.
Damit aber nicht genug:
Spanienweit soll die erst in 2003 eingeführte
vermögenshaltende GmbH, - Sociedad patrimonial -, wieder
abgeschafft und die Besteuerung für den
Immobilienverkaufsgewinn für Nichtresidente von bisher 35 %
auf 18 % abgesenkt werden.
Dies übrigens erfolgt seitens der spanischen
Steuergesetzgebung keineswegs freiwillig, sondern nur auf
massiven Druck der Europäischen Union, welche das Land
Spanien im Januar 2006 wegen steuerlicher Benachteiligung
von Nichtresidenten verklagte.
Mit diesen Steueränderungen wird vielen bisherigen
Steueroptimierungsmodellen praktisch der Boden entzogen,
andere Gestaltungen rücken in den Vordergrund.
Manche Regionen, so die Balearen, könnten für
generationenübergreifende Investitionen in Ferienimmobilien
an Attraktivität gewinnen.
So empfiehlt sich angesichts dieser grundlegenden
Steueränderungen in Spanien sowohl beim erbrechtlichen
Immobilienübergang wie auch beim Verkauf von
Spanienimmobilien das bisherige Rechtsnachfolgemodell
zeitnah auf den Prüfstand zu stellen.
Die Vermögensübertragung ausserhalb von Familienbande ist
zwar beim erbrechtlichen Übergang nicht betroffen, - damit
fortbestehender Handlungsbedarf wegen hoher Erbschaftsteuer
-, wohl aber kann für diesen Personenkreis die
Verkaufsvariante steuerlich attraktiver werden.