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1. |
Kann
das spanische Grundbuch von jedermann eingesehen werden ?
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Tendenziell ja. Das spanische Grundbuch ist ein
öffentliches Register.
Voraussetzung ist ein legitimes Interesse, Art. 607 CC,
221,222 LH.
Dieses wird neben Behörden und Banken auch bei
Rechtsanwälten und Immobilienkäufern angenommen
Natürlich können auch deutsche Behörden und Banken
Einsicht nehmen.
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2. |
Wie
kann man die Grundbucheinsicht praktisch tätigen ?
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Sie
können vor Ort beim jeweiligen Grundbuchamt (Registro de
la Propiedad) einen Auszug beantragen.
In der Praxis einfacher ist es, sich einen solchen
Registerauszug beschaffen zu lassen, etwa per Internet
über
www.spanien-grundbuchauszug.de.
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3. |
Ist der spanische Grundbuchauszug auch in deutscher
Sprache erhältlich ?
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Dies ist
bisher nicht der Fall. Natürlich können Sie nach Erhalt
den spanischen Grundbuchauszug in die deutsche Sprache
übersetzen lassen. Einfacher, schneller und eleganter ist
es allerdings sich über den Beschaffungsservice den
Grundbuchinhalt sogleich in seinem wesentlichen Punkten in
deutscher Sprache erläutern zu lassen.
Dies mag geringfügig höhere Kosten verursachen.
Andererseits erhalten Sie so das Ergebnis einer
Übersetzung und einer ersten Rechtsberatung gleich
inklusive.
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4. |
Wie
teuer ist der spanische Grundbuchauszug ?
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Während der einfache Grundbuchauszug mit einer Gebühr von
ca. 10 € erhältlich ist, ist beim Grundbuchzertifikat von
etwa 50 € auszugehen.
Beim
Beschaffungsservice ist je nach Leistungsumfang ein Betrag
von 50 € bis 200 € zu erwarten.
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5. |
Was ist
der Unterschied zwischen einem einfachen Grundbuchauszug (nota
simple) und einem qualifizierten Grundbuchauszug (certificación)
?
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6. |
Mit
welchem Zeitablauf muss man bis zum Erhalt eines
Grundbuchauszuges rechnen ?
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9. |
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Aus dem Grundbuch nicht.
Wird allerdings in einem zweiten Schritt ein
Handelsregisterauszug bestellt, informiert dieser über
aktuelle Geschäftsführer und Bevollmächtigte.
Die Namen der Gesellschafter erscheinen nur im, im
Handelsregister nicht veröffentlichten,
Gesellschafterbuch.
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