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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter II 06/2006 |
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Wenn
spanische Dokumente in Deutschland beurkundet werden müssen
- Liste deutscher Notare mit spanischen Sprachkenntnissen -
Praktisch am einfachsten ist sicherlich die Vorbereitung
notarieller spanischer Urkunden durch einen auf Spanien
spezialisierten Rechtsanwalt und die Mandanten und
Beteiligte kommen dann zu dem Notartermin direkt nach
Spanien. Konzentriert auf diesen einen Notartermintag ist
damit die gesamte Angelegenheit für die Betroffenen
erledigt.
Möglich ist auch die Tätigkeit eines sogenannten
„Vollmachtslosen“, - also mündlich bevollmächtigten -,
Vertreters vor Ort mit nachfolgender Ratifizierung vor einem
deutschen der spanischen Sprache mächtigen Notar. Dies ist
die zweitbeste Lösung.
Alternativ kann auch eine Vorabbevollmächtigung nach
spanischem Vollmachtsmodell erstellt werden. Dieser dritte
Weg ist oft eine etwas aufwendigere Variante.
Soweit die Vollmachtserstellung nicht direkt beim spanischen
Notar oder bei einem spanischen Konsulat in Deutschland
erfolgt, gibt es die Alternative auch hierfür einen
deutschen Notar mit spanischen Sprachkenntnissen in Anspruch
zu nehmen. Dieser wird dann zugleich mit der Apostillierung,
- also Tauglichmachung seiner Urkunde für den
internationalen Rechtsverkehr -, beauftragt.
Damit Sie nun wissen, an welchen konkreten Notar in
Deutschland Sie sich wenden und von diesem spanische
Sprachkenntnisse erwarten können, haben wir Ihnen
spanischsprachige Notare mit regionaler Zuordnung
aufgelistet.
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