Erbengemeinschaft mit Immobilie in Spanien.
- Erst Veredelung oder gleich Weiterverkauf ?
Das
kommt häufig vor: Die vererbte Immobilie in Spanien hat
bereits längere Zeit leer gestanden oder aber im letzten
Jahrzehnt wurden keine Erhaltungsinvestitionen mehr
getätigt.
Geht dann die Zielrichtung dahin, möglichst zeitnah
weiterzuverkaufen, gilt es zunächst darum, vor Ort die
besten Verkaufskontakte zu erschliessen, etwa
Kaufinteressenten, welche das Entwicklungspotential der
Immobilie zu schätzen wissen.
A proposito „schätzen“, eine Wertschätzung für einige
hundert Euro könnte Aufschluss geben, welchen realistischen
Verkaufspreis man in Ansatz bringen sollte.
Auch lohnt es sich häufig, mit Makler und Architekten
abzuklären, ob gewisse Investitionen sinnvollerweise noch
vor dem Verkauf getätigt oder Ergänzungsarbeiten oder
Schönheitsreparaturen vorab durchgeführt werden sollten.
Neben der rechtlichen Beratung und steuerlichen Beratung
sowie der in Spanien erforderlichen Erbschaftsannahme und
Immobilienumschreibung kann eine derartige Investition der
„Veredelung“ den Erben erhebliche Vorteile erbringen.
Hier
können wir Ihnen zusammen mit Makler, Wertgutachter und
Architekt die Entscheidung vorbereiten, ob Sie vor dem
Weiterverkauf auf Mallorca unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten gewisse Veredelungsinvestitionen, wie den
Anschluss an das öffentliche Stromnetz oder einen
Schwimmbadbau vornehmen sollten.
Setzen Sie sich einfach mit uns in Kontakt.