» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter II 08/2006
 zurück
strichel_hori

Wenn spanische Dokumente in Deutschland beurkundet werden müssen - Liste deutscher Notare mit spanischen Sprachkenntnissen -

Praktisch am einfachsten ist sicherlich die Vorbereitung notarieller spanischer Urkunden durch einen auf Spanien spezialisierten Rechtsanwalt und die Mandanten und Beteiligte kommen dann zu dem Notartermin direkt nach Spanien. Konzentriert auf diesen einen Notartermintag ist damit die gesamte Angelegenheit für die Betroffenen erledigt.

Möglich ist auch die Tätigkeit eines sogenannten „Vollmachtslosen“, - also mündlich bevollmächtigten -, Vertreters vor Ort mit nachfolgender Ratifizierung vor einem deutschen der spanischen Sprache mächtigen Notar. Dies ist die zweitbeste Lösung.

Alternativ kann auch eine Vorabbevollmächtigung nach spanischem Vollmachtsmodell erstellt werden. Dieser dritte Weg ist oft eine etwas aufwendigere Variante.

Soweit die Vollmachtserstellung nicht direkt beim spanischen Notar oder bei einem spanischen Konsulat in Deutschland erfolgt, gibt es die Alternative auch hierfür einen deutschen Notar mit spanischen Sprachkenntnissen in Anspruch zu nehmen. Dieser wird dann zugleich mit der Apostillierung, - also Tauglichmachung seiner Urkunde für den internationalen Rechtsverkehr -, beauftragt.

Damit Sie nun wissen, an welchen konkreten Notar in Deutschland Sie sich wenden und von diesem spanische Sprachkenntnisse erwarten können, haben wir Ihnen spanischsprachige Notare mit regionaler Zuordnung aufgelistet.

 

strichel_hori

  © webDsign.net