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1. |
Klarheit verschaffen, welche Ziele Sie mit der Immobilie
und der S.L.-Gründung verfolgen
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Späterer Wiederverkauf oder Behalten für die
Nachfolgegeneration ?
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Steuerminimierung bei Wiederverkauf oder bei
erbrechtlicher Nachfolge ?
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Geheimhaltung der eigenen Eigentümerstellung im Hinblick
auf pflichtteilsberechtigte Personen, Gläubiger,
Finanzamt u.a. ?
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2. |
Bei
welchen Zielkonstellationen ist die Haltung der
Immobilien in Spanien per S.L. tendenziell sinnvoll ?
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Immobilienwert über 500.000 €
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Lebzeitige Immobiliennachfolge ist vorgesehen,
insbesondere an nichtverwandte Personen, etwa den
wesentlich jüngeren Lebensgefährten
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Besondere Immobilie, bei welcher abzusehen ist, dass
potentielle Kaufinteressenten auch per
Gesellschaftsanteilsübernahme erwerben dürften.
Dann nämlich profitiert der Verkäufer letztendlich vom
steuerfreien Erwerb des Käufers.
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3. |
Das
sind die zentralen Vorteile einer Immobilien S.L.
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Die
lebzeitige Anteilsübertragung ist steuerfrei
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Bei
Veräusserung aus der S.L. heraus an Dritte wird ein
Veräusserungsgewinn nur mit 15 % Körperschaftssteuer
versteuert, verglichen mit zur Zeit 35 % Einkommensteuer
auf den Verkaufsgewinn beim nicht nichtresidenten
Verkäufer.
Der Vorteil relativiert sich allerdings, wenn man die
Gewinnentnahme aus der S.L. und deren 15 %ige
Quellenbesteuerung mit einbezieht. Der verbleibende
Gewinn nach Steuern in Spanien bei der Sociedad
Patrimonial beträgt dann 72,25 % gegenüber 65 % beim
Verkauf durch eine natürliche Person.
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Prinzipiell vorteilhaft ist die Tatsche, dass der Käufer
von einer S.L., - diese gilt als in Spanien residente
Rechtsperson auch wenn nichtresidente Personen/Ausländer
deren Gesellschafter sind -, nicht 5 % des
Kaufpreisanteiles direkt als Gewinnsteuervorauszahlung
an das spanische Finanzamt abzuführen hat.
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4. |
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Keine fiktive Einkommens- oder Vermögenssteuerpflicht
der S.L.
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Jährliche Verwaltungskosten der S.L., ca. 1.000 €, u.a.
Buchhaltung, Jahressteuererklärungen.
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5. |
Bei
diesen Konstellationen ist eine S.L. häufig ein Nachteil
oder Risiko.
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Die
erbrechtliche Vermögensnachfolge soll steuerlich
günstiger gestaltet werden ohne dass zuvor systematisch
die Gestaltungsvarianten zur erbrechtlichen
Steuerminimierung geprüft wurden.
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Oft
sind hier andere Gestaltungsvarianten wie
Testamentsabänderungen oder Beantragung der spanischen
Residencia die wesentlich steuergünstigeren Varianten.
Der erbrechtliche Anteilsübergang wird auch mit nahezu
dem Immobilienverkehrswert von der spanischen
Erbschaftssteuer erfasst.
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Die
S.L. erwirbt die Immobilie nicht direkt, sondern eine
Immobilie muss erst von der bereits bestehenden
persönlichen Eigentümerstellung mit einem
steuerpflichtigen Vorgang in die neu zu gründende S.L.
eingebracht werden.
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6. |
Diese Leitlinien lassen eine Einzelfallprüfung nicht
überflüssig werden
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Zum
einen ändert sich die Steuersituation mit dem
Zeitablauf.
Weiterhin gibt es regionale Unterschiede, etwa bei der
spanischen Erbschaftsteuer.
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Immer zu prüfen sind alternative
Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelfall.
Den praktischen Ablauf erleichtert der Erwerb einer
sogenannten Vorratsgesellschaft vor dem
Immobilienerwerb, für welche Übernahmekosten in Höhe von
etwa 2.500 € bis 3.000 € in Ansatz zu bringen sind.
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Vorteilhaft ist eine neutrale Beratung mit potentiell
vorhandener Übernahme von Vorratsgesellschaften und
kontinuierliche Verwaltung und Umsetzung durch eine
spanische Steuerberatungsgesellschaft.
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Zu
beachten sind auch immer die einzuhaltenden Eckpfeiler
einer sogenannten Sociedad Patrimonial, u.a. ist ein
Jahr bis zur Anteilsübertragung abzuwarten und kein
Anteilsübernehmer darf mehr als 50 % Anteile erhalten. |