Bauen in Spanien -
Festpreisvereinbarungen auch bei Planänderungen
Die Festpreisvereinbarung mit Ihrem Bauunternehmer soll
Ihnen Kostensicherheit verschaffen. Oft bringt man diese
Vereinbarung dann nachträglich in Gefahr, indem hier eine
kleine Planabänderung und dort der Einsatz anderer
Materialien vereinbart wird.
Für manche Bauunternehmer eine willkommene Gelegenheit, sich
nicht mehr als an die Festpreisvereinbarung gebunden
anzusehen und klammheimlich hier weitere Preiserhöhungen
einfliessen zu lassen. Auch lässt sich damit trefflich die
Nichteinhaltung einer Baufertigstellungsfrist rechtfertigen.
Um dies zu vermeiden, müssen Sie als Bauherr konsequent
reagieren:
Bei jeder Planänderung gilt es also nicht nur diese
schriftlich zu vereinbaren, sondern des weiteren auch
festzulegen:
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welche Zusatzkosten hierdurch
anfallen
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zu welchen Zeitpunkten diese
Zusatzkosten in welcher Höhe beglichen werden
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ob und welche zeitlich genau
fixierten Verzögerungen des Fertigstellungszeitraumes
hierdurch eintreten
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Klargestellt sei in diesem Zusammenhang, dass
Preiserhöhungen von Baumaterialien ebenso wie die Erhöhung
von Arbeitslöhnen nach dem Datum der Festpreisvereinbarung
in keinem Fall geeignet sind, dem Bauunternehmer einen
entsprechenden Festpreiserhöhungsanspruch zukommen zu
lassen.
Ist der Sachverhalt beidseits ausreichend geklärt, sind
Missverständnisse ausgeschlossen und erscheint gleichwohl
eine einvernehmliche Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem
Bauunternehmer praktisch ausgeschlossen, dann steht dem
Bauherrn grundsätzlich die jederzeitige Bauvertragskündigung
offen, wenn er dem Bauunternehmer sämtliche bisher erbrachte
Leistungen vergütet.