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Immobilienmakler
in Spanien benötigt weder Diplom noch Mitgliedschaft in
Berufsvereinigung
Nach der neuen spanischen Gesetzesgebung gibt es keine
diesbezüglichen Restriktionen bei der Ausübung des
Maklerberufes in Spanien mehr.
Sowohl natürlichen wie auch juristischen Personen ist es in
Spanien ohne Nachweis von spezifischer Vorbildung oder der
Mitgliedschaft in einer berufsständigen Vereinigung
gestattet, direkt als Immobilienmakler tätig zu werden.
Natürlich müssen auch in diesem Beruf die Verpflichtungen
zur Sozialversicherung sowie zur Steueranmeldung und
Steuerzahlung erfüllt werden. Der Vergangenheit gehören
nunmehr aber die Zeiten der chaotischen Rechtsunsicherheit
an, in welchen gegen unliebsame Konkurrenten Behauptungen
der Illegalität gestreut und Maklerdiplome „vermietet “
wurden.
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