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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 06/2004
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strichel_hori
Immobilienmakler in Spanien benötigt weder Diplom noch Mitgliedschaft in Berufsvereinigung


Nach der neuen spanischen Gesetzesgebung gibt es keine diesbezüglichen Restriktionen bei der Ausübung des Maklerberufes in Spanien mehr.

Sowohl natürlichen wie auch juristischen Personen ist es in Spanien ohne Nachweis von spezifischer Vorbildung oder der Mitgliedschaft in einer berufsständigen Vereinigung gestattet, direkt als Immobilienmakler tätig zu werden.

Natürlich müssen auch in diesem Beruf die Verpflichtungen zur Sozialversicherung sowie zur Steueranmeldung und Steuerzahlung erfüllt werden. Der Vergangenheit gehören nunmehr aber die Zeiten der chaotischen Rechtsunsicherheit an, in welchen gegen unliebsame Konkurrenten Behauptungen der Illegalität gestreut und Maklerdiplome „vermietet “ wurden.







strichel_hori

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