Die konkrete Immobilienbewertung kann sehr weitreichende
Folgen haben
Dies gilt zum einen für die Beleihungshöhe der
Immobilie mit einem Hypothekendarlehen. Je höher die
Bewertung, desto höher ist der mögliche Betrag
des Hypothekendarlehns.
Fällt die Bankbewertung allerdings zu niedrig aus,
so kann dies im Falle der Hypothekenvollstreckung negative
Folgen für den Eigentümer haben. Hier ist dann
in Spanien ein entsprechend niedriger Zuschlag möglich.
Bei Gewährung eines Hypothekendarlehns lässt
die Bank immer eine Immobilienschätzung tätigen,
deren Ergebnis in die notarielle Hypothekendarlehensurkunde
aufgenommen wird.
Übrigens der entscheidende Schätzwert wird vom
Gutachter in Spanien aus Preisen von Vergleichsobjekten
abgeleitet mit wenig Transparenz und keiner Miterwähnung
der Vergleichsobjekte im Schätzgutachten.
Die Folge. Hier ist ein nicht unerheblicher Gestaltungsrahmen
mit Manipulationsmöglichkeit eröffnet.