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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter III 4/2004
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strichel_hori

Die konkrete Immobilienbewertung kann sehr weitreichende Folgen haben

Dies gilt zum einen für die Beleihungshöhe der Immobilie mit einem Hypothekendarlehen. Je höher die Bewertung, desto höher ist der mögliche Betrag des Hypothekendarlehns.

Fällt die Bankbewertung allerdings zu niedrig aus, so kann dies im Falle der Hypothekenvollstreckung negative Folgen für den Eigentümer haben. Hier ist dann in Spanien ein entsprechend niedriger Zuschlag möglich.

Bei Gewährung eines Hypothekendarlehns lässt die Bank immer eine Immobilienschätzung tätigen, deren Ergebnis in die notarielle Hypothekendarlehensurkunde aufgenommen wird.

Übrigens der entscheidende Schätzwert wird vom Gutachter in Spanien aus Preisen von Vergleichsobjekten abgeleitet mit wenig Transparenz und keiner Miterwähnung der Vergleichsobjekte im Schätzgutachten.

Die Folge. Hier ist ein nicht unerheblicher Gestaltungsrahmen mit Manipulationsmöglichkeit eröffnet.

strichel_hori

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