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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter II 1/2004
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strichel_hori

Mündliche Vertreter, wenn es beim Immobilienkauf schnell gehen soll

Einen Vertreter bevollmächtigen, in Spanien oft kein ganz leichtes Unterfangen. Ohne bereits ausgestellte notarielle, gegebenenfalls übersetzte und apostillierte Form, geht häufig nichts.

Sie wollen den Hauskauf in Spanien noch schnell notariell unter Dach und Fach bringen, müssen aber bereits nach Deutschland abreisen? Dann, man staune, genügt ein mündlich beauftragter Vertreter, um namens des Käufers den notariellen Erwerbsvertrag abzuschliessen, wenngleich mit später nachfolgender notarieller Ratifizierung oder Genehmigung des vorherigen Erwerbsvertrages.

Im umgekehrten Fall, - der Verkäufer benötigt kurzfristig einen Vertreter zum notariellen Immobilienverkauf -, freilich akzeptieren die spanischen Notare den nur mündlich beauftragten Verkäufervertreter regelmässig nicht.

strichel_hori

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