Mündliche Vertreter, wenn es beim Immobilienkauf
schnell gehen soll
Einen Vertreter bevollmächtigen, in Spanien oft kein
ganz leichtes Unterfangen. Ohne bereits ausgestellte notarielle,
gegebenenfalls übersetzte und apostillierte Form, geht
häufig nichts.
Sie wollen den Hauskauf in Spanien noch schnell notariell
unter Dach und Fach bringen, müssen aber bereits nach
Deutschland abreisen? Dann, man staune, genügt ein
mündlich beauftragter Vertreter, um namens des Käufers
den notariellen Erwerbsvertrag abzuschliessen, wenngleich
mit später nachfolgender notarieller Ratifizierung
oder Genehmigung des vorherigen Erwerbsvertrages.
Im umgekehrten Fall, - der Verkäufer benötigt
kurzfristig einen Vertreter zum notariellen Immobilienverkauf
-, freilich akzeptieren die spanischen Notare den nur mündlich
beauftragten Verkäufervertreter regelmässig nicht.