Sind spanische Mieteinnahmen auch in Deutschland zu
versteuern?
Sicherlich sind es nicht wenige der Kaufinteressenten spanischer
Immobilien, welche zumindest zeitweise durch Vermietung
auch einen Ertrag aus ihrer künftigen Spanienimmobilie
erzielen möchten.
Müssen diese Mieteinnahmen dann auch beim deutschen
Fiskus versteuert werden, wenn die Eigentümer Steuerresidente
in Deutschland bleiben ? Die Antwort: theoretisch ja, praktisch
meist nein. Warum ?
In Anbetracht des Immobilienlageortes Spanien werden in
Spanien die Mieteinkünfte zunächst mit 25% der
Bruttomiete besteuert. Diese Steuerzahlung wird nach dem
Doppelbesteuerungsabkommen auf die grundsätzlich auch
in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer auf diese Mieteinnahmen
angerechnet.
Wer in Spanien ordnungsgemäss seine dortigen Mieteinnahmen
versteuert, kann und muss als ordentlicher Staatsbürger
diese Einnahmen auch bei der deutschen Einkommensteuer angeben.
Generelle Probleme sind mit dem deutschen Fiskus nicht zu
erwarten, wenn die Spanienimmobilie als solche mit ordnungsgemäss
versteuerten Geldern erworben wurde.
Genau dies nämlich ist allerdings oft die tatsächliche
Zielrichtung, wenn das deutsche Finanzamt nach ihren spanischen
Mieteinnahmen fragt.