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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 1/2004
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strichel_hori

Sind spanische Mieteinnahmen auch in Deutschland zu versteuern?

Sicherlich sind es nicht wenige der Kaufinteressenten spanischer Immobilien, welche zumindest zeitweise durch Vermietung auch einen Ertrag aus ihrer künftigen Spanienimmobilie erzielen möchten.

Müssen diese Mieteinnahmen dann auch beim deutschen Fiskus versteuert werden, wenn die Eigentümer Steuerresidente in Deutschland bleiben ? Die Antwort: theoretisch ja, praktisch meist nein. Warum ?

In Anbetracht des Immobilienlageortes Spanien werden in Spanien die Mieteinkünfte zunächst mit 25% der Bruttomiete besteuert. Diese Steuerzahlung wird nach dem Doppelbesteuerungsabkommen auf die grundsätzlich auch in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer auf diese Mieteinnahmen angerechnet.

Wer in Spanien ordnungsgemäss seine dortigen Mieteinnahmen versteuert, kann und muss als ordentlicher Staatsbürger diese Einnahmen auch bei der deutschen Einkommensteuer angeben. Generelle Probleme sind mit dem deutschen Fiskus nicht zu erwarten, wenn die Spanienimmobilie als solche mit ordnungsgemäss versteuerten Geldern erworben wurde.

Genau dies nämlich ist allerdings oft die tatsächliche Zielrichtung, wenn das deutsche Finanzamt nach ihren spanischen Mieteinnahmen fragt.

strichel_hori

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