Spanische Immobilien sind tauglich um deutsche Bankkredite
abzusichern
Die meist vorausgesetzte vorherige Bewertung des verkehrswertes
erfolgt durch eine spanische Gutachtergesellschaft, Kostenanhaltspunkt:
300 700 €.
Als grundbuchrechtliche Absicherung kennt das spanische
Recht nur die Hypothek. Diese kann einerseits durch notariellen
Vertrag zwischen Eigentümern und Gläubigern grundsätzlich
bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor dem Notar
bestellt werden. Möglich ist allerdings auch die Vertretung
durch eine notariell bevollmächtigte Person oder durch
einen Vertreter ohne nachgewiesene Vertretungsvollmacht
bei späterer Ratifizierung, Art. 1259 Cc.
Die vereinfachte Alternative ist diejenige der Bestellung
einer einseitige Hypothek durch den Eigentümer und
Darlehnschuldner. Die nunmehrige Tauglichkeit der Spanienimmobilie
zur Absicherung eines deutschen Bankdarlehns kann nicht
zuletzt auch ein Verkaufsargument sein.