» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 8/2003
 zurück
strichel_hori

Als Käufer und als Hypothekendarlehnsnehmer:
Das Recht zur Notarauswahl haben Sie

Nur wissen dies die meisten Betroffenen nicht. Da in Spanien alle Hypothekenverträge vor dem Notar geschlossen werden müssen, hat die Bank den Notartermin dann gleich bei ihrem „Hausnotar“ mitorganisiert oder – wie häufig – den Notar in die Bank bestellt.

Das Geschäftsvolumen durch die Bank bleibt dann natürlich nicht ganz unberücksichtigt bei der Frage, welche Partei der Notar als Auftraggeber ansieht, wenngleich der Hypothekendarlehnsnehmer die Notargebühr bezahlt.

Diese Praxis führt naturgemäss zum reibungsloseren Ablauf, verschiebt aber gleichzeitig das Gleichgewicht der Kräfte hin zum wirtschaftlich Stärkeren.

strichel_hori

  © webDsign.net