Wer soll in das spanische Grundbuch - eine strategische
Frage
Beide Ehegatten je hälftig oder nur einer? Direkt
die Kinder oder vielleicht gar ein Enkel? Eine spanische
Immobiliengesellschaft gründen zum Steuer sparen?
Nur einen Ehegatten eintragen, damit die Spanienimmobilie
nicht im Rahmen des Geschäftsrisikos des anderen haftet?
Was aber passiert dann im Scheidungsfall?
Viele Fragen, auf welche die Immobilienkäufer spätestens
im Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages
die richtige Antwort gefunden haben müssen.
Ein rechtzeitiger Hinweis auf diesen Themenkreis dann her
sehr nützlich sein.