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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter III 7/2003
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strichel_hori

Wer soll in das spanische Grundbuch - eine strategische Frage

Beide Ehegatten je hälftig oder nur einer? Direkt die Kinder oder vielleicht gar ein Enkel? Eine spanische Immobiliengesellschaft gründen zum Steuer sparen?

Nur einen Ehegatten „eintragen“, damit die Spanienimmobilie nicht im Rahmen des Geschäftsrisikos des anderen haftet? Was aber passiert dann im Scheidungsfall?

Viele Fragen, auf welche die Immobilienkäufer spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages die richtige Antwort gefunden haben müssen.

Ein rechtzeitiger Hinweis auf diesen Themenkreis dann her sehr nützlich sein.

strichel_hori

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