Unsere Erbfallhotline macht Ihnen den Weg frei
Der Verkauf von Spanienimmobilien wird häufig zur
Hängepartie, weil die vom Zeitpunkt des Erbfalles überraschten
Erben in Deutschland plötzlich mit einer länderübergreifenden
Erbfall-Abwicklung befasst sind, die neben sprachlichen
Verständigungsproblemen und der Konfrontation mit dem
unbekannten Rechtssystem in Spanien angesichts der parallelen
intensiven eigenen Arbeitstätigkeit in Deutschland
im Zeitbudget der Erben kaum unterzubringen ist.
Die Konsequenz: Es wird zwar gleich ein Makler mit dem
Verkauf beauftragt. Die dann nachgewiesenen Interessenten
können aber den notariellen Erwerb noch nicht realisieren,
weil die Voreintragung der Erben im spanischen Grundbuch
noch nicht realisiert ist.
Die Kaufinteressierten springen wieder ab und die Maklertätigkeit
geht ins Leere.
Hier setzt die Erbfallhotline
für die erbrechtliche Rechtsnachfolge in Spanienvermögen
an. Auf der Basis einer kurzen Sachverhaltsskizze erfolgt
sodann eine telefonische Erstberatung für 180 €
zzgl. USt., um die Angelegenheit auf den richtigen Weg zu
bringen.
Mitunter dürfte also der Hinweis auf unsere Erbfallhotline
den Verkauf der Spanienimmobilie erheblich beschleunigen
oder überhaupt erst ermöglichen.
www.erbfallhotline-spanien.de