» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter III 6/2003
 zurück
strichel_hori

Unsere Erbfallhotline macht Ihnen den Weg frei

Der Verkauf von Spanienimmobilien wird häufig zur Hängepartie, weil die vom Zeitpunkt des Erbfalles überraschten Erben in Deutschland plötzlich mit einer länderübergreifenden Erbfall-Abwicklung befasst sind, die neben sprachlichen Verständigungsproblemen und der Konfrontation mit dem unbekannten Rechtssystem in Spanien angesichts der parallelen intensiven eigenen Arbeitstätigkeit in Deutschland im Zeitbudget der Erben kaum unterzubringen ist.

Die Konsequenz: Es wird zwar gleich ein Makler mit dem Verkauf beauftragt. Die dann nachgewiesenen Interessenten können aber den notariellen Erwerb noch nicht realisieren, weil die Voreintragung der Erben im spanischen Grundbuch noch nicht realisiert ist.

Die Kaufinteressierten springen wieder ab und die Maklertätigkeit geht ins Leere.

Hier setzt die Erbfallhotline für die erbrechtliche Rechtsnachfolge in Spanienvermögen an. Auf der Basis einer kurzen Sachverhaltsskizze erfolgt sodann eine telefonische Erstberatung für 180 € zzgl. USt., um die Angelegenheit auf den richtigen Weg zu bringen.

Mitunter dürfte also der Hinweis auf unsere Erbfallhotline den Verkauf der Spanienimmobilie erheblich beschleunigen oder überhaupt erst ermöglichen.

www.erbfallhotline-spanien.de

strichel_hori

  © webDsign.net