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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter II 6/2003
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strichel_hori

Verluste aus Spanienimmobilienvermietung,
künftig von deutscher Einkommensteuer absetzbar

Vor zwanzig Jahren wurde der § 2 a ins deutsche Einkommensteuergesetz aufgenommen, jetzt dürfte er wegen EU-Rechtswidrigkeit in Kürze wieder aus diesem entfernt werden.

Die praktische Relevanz dieses Vorganges: Vor zwanzig Jahren wurde die steuerliche Berücksichtigung ausländischer Verluste in Deutschland eingeschränkt, das EU-Recht gebietet allerdings, diese wieder zuzulassen.

Diese EU-Rechtswidrigkeit hat der Bundesfinanzhof gerügt und den Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung angerufen.

Spanienimmobilienkäufer mit Vermietungsabsicht können damit künftig wohl leichter vom Ankauf überzeugt werden, wenn potentielle Verluste zumindest deren deutsche Einkommensteuer reduzieren.

strichel_hori

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