Verluste aus Spanienimmobilienvermietung,
künftig von deutscher Einkommensteuer absetzbar
Vor zwanzig Jahren wurde der § 2 a ins deutsche Einkommensteuergesetz
aufgenommen, jetzt dürfte er wegen EU-Rechtswidrigkeit
in Kürze wieder aus diesem entfernt werden.
Die praktische Relevanz dieses Vorganges: Vor zwanzig Jahren
wurde die steuerliche Berücksichtigung ausländischer
Verluste in Deutschland eingeschränkt, das EU-Recht
gebietet allerdings, diese wieder zuzulassen.
Diese EU-Rechtswidrigkeit hat der Bundesfinanzhof gerügt
und den Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung angerufen.
Spanienimmobilienkäufer mit Vermietungsabsicht können
damit künftig wohl leichter vom Ankauf überzeugt
werden, wenn potentielle Verluste zumindest deren deutsche
Einkommensteuer reduzieren.