Mit 80 Jahren eine Spanienimmobilie im eigenen Namen
kaufen, heisst Familienvermögen an die spanischen Steuerbehörden
verschenken
Niemand ist unsterblich. wer aber mit 80 Jahren nicht wahrhaben
will, daß das irdische Leben endlich ist, verschenkt
regelmäßig einen hohen Anteil des für die
Spanienimmobilie aufgebrachten Geldbetrages an den spanischen
Staat.
Der Grund: Der persönliche Erbschaftssteuerfreibetrag
für Kinder und Ehegatten in Spanien liegt lediglich
bei ca. 16.000 €, der Restwert wird nicht versteuert,
enge familiäre Bande vorausgesetzt mit bis zu 34 %,
unter Nichtverwandten bis zu 81,6 %.
Wenn Sie also im Rentenalter eine Spanienimmobilien erwerben:
Vor Unterzeichnung des Notarvertrages empfiehlt sich genau
zu überdenken, ob Sie Ihren vorgesehenen Rechtsnachfolgern
nicht gleich an der Immobilie beteiligen, als anteiligen
Eigentümer, oder sogenannten nackten Eigentümer"
unter Vorbehalt des eigenen Nutzungsrechtes.