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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 12/2003
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strichel_hori

Steuerschulden in Deutschland
Informationsaustausch zur Embargierung spanischer Immobilien

Besteht eine Steuerschuld beim deutschen Finanzamt und Kenntnis von einer Spanienimmobilie, so wird entsprechend einer Vereinbarung zwischen den deutschen und spanischen Finanzämtern aus dem Jahre 2003 die Möglichkeit über die spanischen Steuerbehörden eine Sicherungspfändung – „embargo“ – einzuleiten eröffnet; somit wird also die deutsche Steuerschuld in die spanische Immobilie vollstreckt.

Und dies mit welcher weiteren Konsequenz? Mit der Embargo-Eintragung ist die Aufnahme eines Hypothekendarlehens auf diese Spanienimmobilie praktisch unmöglich, der Verkauf sehr erschwert.

strichel_hori

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