Steuerschulden in Deutschland
Informationsaustausch zur Embargierung spanischer Immobilien
Besteht eine Steuerschuld beim deutschen Finanzamt und
Kenntnis von einer Spanienimmobilie, so wird entsprechend
einer Vereinbarung zwischen den deutschen und spanischen
Finanzämtern aus dem Jahre 2003 die Möglichkeit
über die spanischen Steuerbehörden eine Sicherungspfändung
embargo einzuleiten eröffnet;
somit wird also die deutsche Steuerschuld in die spanische
Immobilie vollstreckt.
Und dies mit welcher weiteren Konsequenz? Mit der Embargo-Eintragung
ist die Aufnahme eines Hypothekendarlehens auf diese Spanienimmobilie
praktisch unmöglich, der Verkauf sehr erschwert.