Das sollten Sie wissen zum Maklervertrag in Spanien
1. Nach dem Gesetz trägt der Verkäufer in Spanien
die Maklergebühren.
2. In der Rechtspraxis werden die Maklergebühren durch
Aufschlag auf den vom Verkäufer gewünschten Verkaufspreis
vom Käufer getragen.
3. Wer vom spanischen Makler mit Genugtuung erfährt,
dass die Maklergebühren vom Verkäufer getragen
werden, kann im Regelfall davon ausgehen, dass der Makler,
- logischerweise -, vorrangig auch die Verkäuferinteressen
vertritt.
4. Die Maklergebühren betragen 5 % bis 10 % des Verkaufspreises.
5. Für ca. 1 % des Verkaufspreises können Sie
beim Immobilienkauf Rechtssicherheit und, - bei qualifizierter
Beratung -, Rechts- und Steueroptimierung durch anwaltliche
Beratung und Begleitung sichern.
6. Maklergebühren werden regelmässig mit Abschluss
des Notarvertrages fällig.