Wertvolles Steuerrechtswissen für Vermittler von
Spanienimmobilien
Die Steuersituation bei Verkauf und Vererben von in Spanien
gelegenen Immobilien unterscheidet sich ganz wesentlich
von der deutschen Steuerrechtssituation.
Soweit die Kaufvertragsparteien in Spanien ihrerseits nicht
anwaltlich vertreten sind, werden häufig Immobilienkäufe
getätigt, deren steuerliche Belastung, aktuell und/oder
langfristig rechtlich gestaltet, erheblich abgesenkt werden
könnte.
Hier sind die Kaufvertragsparteien dem vermittelnden Immobilienmakler
über richtungsweisende Tipps sehr dankbar.
Was gilt es zu beachten:
Steuerresidente in Spanien zahlen ab dem 65. Lebensjahr
keine Einkommenssteuer mehr auf den Verkaufsgewinn beim
Verkauf ihrer Hauptwohnsitzimmobilie, - hier kommt eine
Tätigung des Verkaufes nach Erreichen des 65. Lebensjahr
in Betracht.
Angesichts nur minimaler Erbschaftssteuerfreibeträge
in Spanien ist für die Immobilienerwerberfamilie in
Spanien ein Direkterwerb durch die Nachfolgegeneration zu
erwägen.
Bei Wiederverkauf der Hauptwohnsitzimmobilie in Spanien
kann die Gewinnbesteuerung durch Neuinvestition binnen 2
Jahren in eine neue Hauptwohnsitzimmobilie reduziert / vermieden
werden.
In Spanien nicht residente Verkäufer werden zu einer
höheren Einkommensbesteuerung des Verkaufsgewinnes
herangezogen, als in Spanien residente Verkäufer.
Gesamtheitlich ist somit die Wahl der Steuerresidentschaft
in Spanien oder Deutschland auch von entscheidender Bedeutung.