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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter II 9/2002
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strichel_hori

Wertvolles Steuerrechtswissen für Vermittler von Spanienimmobilien

Die Steuersituation bei Verkauf und Vererben von in Spanien gelegenen Immobilien unterscheidet sich ganz wesentlich von der deutschen Steuerrechtssituation.

Soweit die Kaufvertragsparteien in Spanien ihrerseits nicht anwaltlich vertreten sind, werden häufig Immobilienkäufe getätigt, deren steuerliche Belastung, aktuell und/oder langfristig rechtlich gestaltet, erheblich abgesenkt werden könnte.

Hier sind die Kaufvertragsparteien dem vermittelnden Immobilienmakler über richtungsweisende Tipps sehr dankbar.

Was gilt es zu beachten:

Steuerresidente in Spanien zahlen ab dem 65. Lebensjahr keine Einkommenssteuer mehr auf den Verkaufsgewinn beim Verkauf ihrer Hauptwohnsitzimmobilie, - hier kommt eine Tätigung des Verkaufes nach Erreichen des 65. Lebensjahr in Betracht.

Angesichts nur minimaler Erbschaftssteuerfreibeträge in Spanien ist für die Immobilienerwerberfamilie in Spanien ein Direkterwerb durch die Nachfolgegeneration zu erwägen.

Bei Wiederverkauf der Hauptwohnsitzimmobilie in Spanien kann die Gewinnbesteuerung durch Neuinvestition binnen 2 Jahren in eine neue Hauptwohnsitzimmobilie reduziert / vermieden werden.

In Spanien nicht residente Verkäufer werden zu einer höheren Einkommensbesteuerung des Verkaufsgewinnes herangezogen, als in Spanien residente Verkäufer.

Gesamtheitlich ist somit die Wahl der Steuerresidentschaft in Spanien oder Deutschland auch von entscheidender Bedeutung.

strichel_hori

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