Die Zusicherung der Lastenfreiheit beim
Kaufvertrag einer Spanienimmobilie ist wichtig - warum ?
Genügt nicht der Blick in das spanische Grundbuch,
um sicher sein zu können vor Rechten Dritter, die auf
dem Grundstück lasten?
Die Beschaffung eines aktuellen Grundbuchauszuges vor Abschluss
eines Kaufvertrags ist wichtig, aber nicht ausreichend.
Denn nach der spanischen Gesetzlage sind dingliche Grundstücksrechte
auch dann rechtswirksam, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen
sind. Einzig die Hypothek entfaltet auch in Spanien erst
mit Eintragung Rechtswirksamkeit.
Deshalb finden Sie in praktisch jedem spanischen Immobilienkaufvertrag
den Satz Die Immobilie ist (im übrigen) lastenfrei.
Dieser sollte also auch beim in deutscher Sprache abgefassten
Kaufvertrag über eine Spanienimmobilie immer mit aufgenommen
werden.