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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter I 12/2002
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strichel_hori
Die Zusicherung der Lastenfreiheit beim Kaufvertrag einer Spanienimmobilie ist wichtig - warum ?

Genügt nicht der Blick in das spanische Grundbuch, um sicher sein zu können vor Rechten Dritter, die auf dem Grundstück lasten?

Die Beschaffung eines aktuellen Grundbuchauszuges vor Abschluss eines Kaufvertrags ist wichtig, aber nicht ausreichend.

Denn nach der spanischen Gesetzlage sind dingliche Grundstücksrechte auch dann rechtswirksam, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind. Einzig die Hypothek entfaltet auch in Spanien erst mit Eintragung Rechtswirksamkeit.

Deshalb finden Sie in praktisch jedem spanischen Immobilienkaufvertrag den Satz „Die Immobilie ist (im übrigen) lastenfrei.“ Dieser sollte also auch beim in deutscher Sprache abgefassten Kaufvertrag über eine Spanienimmobilie immer mit aufgenommen werden.

strichel_hori

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