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INFOS FÜR VERMITTLER VON SPANIENIMMOBILIEN
Newsletter II 11/2002
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strichel_hori

Einen Bauvorbescheid gibt es in Spanien nicht

Ist das Grundstück, welches ich als Baugrundstück kaufe auch definitiv bebaubar oder kann ich dort künftig einige Schafe weiden lassen?

In Deutschland lässt sich diese Unsicherheit bequem durch Beantragung eines sogenannten, - rechtsverbindlichen -, Baubescheid beseitigen.

In Spanien hingegen gibt es nur eine, - nicht rechtsverbindliche -, Bescheinigung zur aktuellen Bebaubarkeitssituation.

Gleichwohl empfiehlt es sich, eine derartige Bescheinigung zur Bebaubarkeit zu beschaffen.

Wer die aktuelle Beabaubarkeitssituation allerdings dann absichern möchte, muss in Spanien einen Bauantrag einreichen. Damit ist zumindest die Massgeblichkeit der tatsächlichen aktuellen Baurechtssituation gesichert.

So werden in Spanien oft Bauanträge deshalb eingereicht, um das Grundstück danach mit gesichertem Baurecht zu verkaufen.

strichel_hori

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