Einen Bauvorbescheid gibt es in Spanien nicht
Ist das Grundstück, welches ich als Baugrundstück
kaufe auch definitiv bebaubar oder kann ich dort künftig
einige Schafe weiden lassen?
In Deutschland lässt sich diese Unsicherheit bequem
durch Beantragung eines sogenannten, - rechtsverbindlichen
-, Baubescheid beseitigen.
In Spanien hingegen gibt es nur eine, - nicht rechtsverbindliche
-, Bescheinigung zur aktuellen Bebaubarkeitssituation.
Gleichwohl empfiehlt es sich, eine derartige Bescheinigung
zur Bebaubarkeit zu beschaffen.
Wer die aktuelle Beabaubarkeitssituation allerdings dann
absichern möchte, muss in Spanien einen Bauantrag einreichen.
Damit ist zumindest die Massgeblichkeit der tatsächlichen
aktuellen Baurechtssituation gesichert.
So werden in Spanien oft Bauanträge deshalb eingereicht,
um das Grundstück danach mit gesichertem Baurecht zu
verkaufen.