Wie erhalten Sie einen deutschen Personalausweis,
wenn Sie als Deutscher keinen Wohnsitz mehr in Deutschland
haben ?
Die gute Nachricht: Ab dem 01. November 2010 besteht nach
dem „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen
Identitätsausweis“ für die deutschen
Personalausweisbehörden, meist Einwohnermeldeämter, die
gesetzliche Verpflichtung, auch deutschen Staatsbürgern
einen Personalausweis auszustellen, wenn diese über keinen
Wohnsitz in Deutschland verfügen.
Die Beantragung muss allerdings persönlich erfolgen und rein
praktisch empfiehlt sich ein telefonischer Vorkontakt mit
derjenigen Einwohnermeldeamtsbehörde, bei welcher Sie Ihren
Personalausweis neu ausstellen oder verlängern lassen
möchten. Zur Abholung kann eine andere Person bevollmächtigt
werden.
Reisepassformalitäten hingegen können auch über deutsche
Konsulate im Ausland getätigt werden.
Bei dieser Gelegenheit gleich noch ein Blick in die Zukunft:
Ab dem 01. Januar 2013 wiederum werden alle deutschen
Auslandsvertretungen zu Personalausweisbehörden. Ab diesem
Zeitpunkt können dann deutsche Bürgerinnen und Bürger in den
deutschen Botschaften und Konsulaten in Spanien und anderswo
auch ihre Personalausweise beantragen und verlängern lassen.
Internationale Anwaltskanzlei
Menth für Spanien
Günter Menth,
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
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