e-m@ail-Rechtsberatung zu Spanien
- Dies gilt es zu beachten -
Des öfteren erreichen
unsere Kanzlei e-mail-Anfragen etwa folgenden Inhaltes:
“..... wir bitten uns kurz folgende Rechtsfragen zu beantworten: ........... Der
Sachverhalt ist folgender: .................. Sollte ein Honorar anfallen,
bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme. Unterschrift: Otto Mustermann, e-mail
..........“
Derartige Anfragen unterscheiden sich kaum von anonymen Anfragen.
Hierzu bitten wir folgendes zu beachten:
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1. |
Eine Rechtsanwaltskanzlei kann keine anonymen Anfragen
beantworten.
Es bedarf also der Angabe zumindest auch von Anschrift
und Telefon-, möglichst auch der Faxnummer.
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2. |
Als Rechtsanwalt erteilt man beruflich Rechtsauskünfte
gegen Honorar, bei Erstanfragen dieser Art auf der
Basis einer Erstberatungsgebühr von 190 € zzgl. USt.
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Zur
Erleichterung der Kommunikationsdaten haben wir für
derartige Erstanfragen ein
Anfrageformular
bereitgestellt.