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PRAXIS- UND RECHTSTIPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter I 09/2005
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strichel_hori

e-m@ail-Rechtsberatung zu Spanien
- Dies gilt es zu beachten -

Des öfteren erreichen unsere Kanzlei e-mail-Anfragen etwa folgenden Inhaltes:

“..... wir bitten uns kurz folgende Rechtsfragen zu beantworten: ........... Der Sachverhalt ist folgender: .................. Sollte ein Honorar anfallen, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme. Unterschrift: Otto Mustermann, e-mail ..........“

Derartige Anfragen unterscheiden sich kaum von anonymen Anfragen.

Hierzu bitten wir folgendes zu beachten:

1.

Eine Rechtsanwaltskanzlei kann keine anonymen Anfragen beantworten.

Es bedarf also der Angabe zumindest auch von Anschrift und Telefon-, möglichst auch der Faxnummer.
 

2.

Als Rechtsanwalt erteilt man beruflich Rechtsauskünfte gegen Honorar, bei Erstanfragen dieser Art auf der Basis einer Erstberatungsgebühr von 190 € zzgl. USt.
 

Zur Erleichterung der Kommunikationsdaten haben wir für derartige Erstanfragen ein Anfrageformular bereitgestellt.

strichel_hori

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