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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter II 8/2003
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strichel_hori

Ist eine Reise zum Scheidungstermin in Deutschland vermeidbar?

Wandern deutsche Ehepartner nach Spanien aus und lassen sich sodann scheiden, so hat die Scheidung jedenfalls nach deutschem Recht zu erfolgen. Deshalb ziehen viele scheidungswillige Ehepaare die Scheidung vor dem deutschen Gericht vor.

Aber die Reise zum Gerichtsort in Deutschland möchte man gleichwohl vermeiden, wenn es sich doch um eine einverständlich Scheidung ohne Streitpunkte handelt. Das Erscheinen vor dem deutschen Gericht wird dann als überflüssig erachtet und man gibt die jeweilige Scheidungserklärung beim nächstgelegenen deutschen Konsulat zu Protokoll.

Funktioniert das dann so in der Rechtspraxis? „Meistens“, so die deutsche Scheidungsanwältin, Dahmen-Lösche. Allerdings eröffnet der Grundsatz der Mündlichkeit die Möglichkeit des Familiengerichtes auf dem persönlichen Erscheinen der Parteien vor dem deutschen Gericht zu bestehen. Die meisten Gerichte sehen jedoch dann davon ab.

strichel_hori

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