Ist eine Reise zum Scheidungstermin in
Deutschland vermeidbar?
Wandern deutsche Ehepartner nach Spanien aus und lassen
sich sodann scheiden, so hat die Scheidung jedenfalls nach
deutschem Recht zu erfolgen. Deshalb ziehen viele scheidungswillige
Ehepaare die Scheidung vor dem deutschen Gericht vor.
Aber die Reise zum Gerichtsort in Deutschland möchte
man gleichwohl vermeiden, wenn es sich doch um eine einverständlich
Scheidung ohne Streitpunkte handelt. Das Erscheinen vor
dem deutschen Gericht wird dann als überflüssig
erachtet und man gibt die jeweilige Scheidungserklärung
beim nächstgelegenen deutschen Konsulat zu Protokoll.
Funktioniert das dann so in der Rechtspraxis? Meistens,
so die deutsche Scheidungsanwältin, Dahmen-Lösche.
Allerdings eröffnet der Grundsatz der Mündlichkeit
die Möglichkeit des Familiengerichtes auf dem persönlichen
Erscheinen der Parteien vor dem deutschen Gericht zu bestehen.
Die meisten Gerichte sehen jedoch dann davon ab.