Doppelte Erbschaftssteuer bei Spanienimmobilien oder
spanischen Kontenguthaben?
Bei der Einkommensteuer verhindert im Verhältnis Deutschland
und Spanien das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen
die doppelte Besteuerung ein und desselben Einkommens.
Wer allerdings als von einem deutschen Staatsangehörigen
mit eigenem Steuerwohnsitz in Deutschland eine spanische
Ferienimmobilie erbt, dem droht mangels Vorhandenseins eines
einschlägigen deutsch-spanischen Abkommens betreffend
die Erbschaftssteuer die doppelte Besteuerung des geerbten
Immobilienvermögens.
Während bei spanischem Immobilienvermögen zumindest
noch eine teilweise Steueranrechnung in Betracht kommt,
scheidet diese Anrechnungsmöglichkeit bei spanischen
Kontoguthaben komplett aus.
Praktische Konsequenz: Bei absehbarer erbrechtlicher Vermögensnachfolge
in Spanienvermögen gilt es grössere Kontenbeträge
des Vererbers in Spanien zu vermeiden.
Gesamtheitlich sind die Möglichkeiten der Steuerminimierung
in Spanien umso grösser, je früher diese Thematik
in Angriff genommen wird.