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PRAXIS- UND RECHTSTIPPS ZU SPANIEN UND MALLORCA
Newsletter III 4/2002
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strichel_hori

Doppelte Erbschaftssteuer bei Spanienimmobilien oder spanischen Kontenguthaben?

Bei der Einkommensteuer verhindert im Verhältnis Deutschland und Spanien das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen die doppelte Besteuerung ein und desselben Einkommens.

Wer allerdings als von einem deutschen Staatsangehörigen mit eigenem Steuerwohnsitz in Deutschland eine spanische Ferienimmobilie erbt, dem droht mangels Vorhandenseins eines einschlägigen deutsch-spanischen Abkommens betreffend die Erbschaftssteuer die doppelte Besteuerung des geerbten Immobilienvermögens.

Während bei spanischem Immobilienvermögen zumindest noch eine teilweise Steueranrechnung in Betracht kommt, scheidet diese Anrechnungsmöglichkeit bei spanischen Kontoguthaben komplett aus.

Praktische Konsequenz: Bei absehbarer erbrechtlicher Vermögensnachfolge in Spanienvermögen gilt es grössere Kontenbeträge des Vererbers in Spanien zu vermeiden.

Gesamtheitlich sind die Möglichkeiten der Steuerminimierung in Spanien umso grösser, je früher diese Thematik „in Angriff“ genommen wird.

strichel_hori

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