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Nachlassabwicklung bei
Spanienvermögen
- leicht gemacht |
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Sie haben eine Immobilie in Spanien geerbt, dann sind eine ganze
Reihe von Abwicklungsschritten zu tätigen u.a. Übersetzung von
Dokumenten, Steuernummerbeschaffung und notarielle Erbschaftsannahme
in Spanien.
Auch gilt es fachkundig bestimmte Fragestellungen zu bewältigen,
etwa: Zu welchem Betrag soll die Immobilie erbrechtlich angenommen
werden? Hier gilt es, stratetisch zu berücksichtigen, ob die
Immobilie zeitnah verkauft werden soll.
Dies alles können wir fachkundig für Sie übernehmen, spanienweit.
Nutzen Sie unsere Erfahrung als auf diesen Themenbereich
spezialisierte Anwaltskanzlei.
Sie ersparen sich dabei nicht nur erheblichen Zeitaufwand, sondern
auch ein hohes Risiko teurer Fehlentscheidungen.
Mit entsprechender Vollmacht, formuliert nach den Rechtsregeln des
spanischen Rechtes, können Sie die gesamte Abwicklung unserer
Kanzlei übertragen.
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Und so gehen Sie vor:
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1. |
Schriftliche Fallschilderung per Fax
(0034-971 – 55 93 68)
oder per
e-mail
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2. |
Telefonische oder schriftliche Abklärung
des weiteren Vorgehens unsererseits mit Ihnen
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3. |
Wir organisieren Ihnen die adäquate
Vollmachtserstellung in Ihrem regionalen Umkreis in
Deutschland oder Spanien, soweit erwünscht
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4. |
Die weiteren Schritte werden von unserer
Kanzlei erledigt; Sie haben den Vorteil „Alles in einer Hand“
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