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Die Erbrechtskanzlei auf Mallorca
- Was wir für Sie tun können - |
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Unsere Kanzlei bietet einen umfassenden Rechtsservice
während des gesamten „Lebenszyklus einer Spanienimmobilie“, ab dem
Zeitpunkt des Erwerbes bis zur Weiterveräusserung der
Mallorcaimmobilie aus dem Familienkreis an Dritte.
Unser Vorteil: Die Kombination der Kenntnis zweier Rechtskreise mit
langjähriger Praxiserfahrung vor Ort bei Spezialisierung gerade auf
die optimierte Rechts- und Steuergestaltung bei Eigentum in Spanien.
Das können wir für Sie tun:
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1. |
Prüfung
vorgeschalteter Privatverträge, eigene Vertragsgestaltung und
Begleitung zum spanischen Notar beim Immobilienerwerb.
Dies schafft Rechtssicherheit und sichert die steueroptimierte
Gestaltung.
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2. |
Nach dem
Erwerb Ihrer Finca auf Mallorca:
Strategische Vorbereitung Ihrer Rechtsnachfolge mit den
Stichworten „optimierter Steuerstatus“, „Erschliessung von
Freibeträgen“, „lebzeitige Übertragung“, „Vollmachtserstellung“
und angepasste Spanientestamente.
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3. |
Nach dem
Erbfall:
Nutzung des verbleibenden Potenzials zur Steuerminimierung,
Erbschaftsannahme und Erbschaftsabwicklung. |
Dies alles ist
regelmässig mit Gesamtkostenvorteilen bis zu 50 % des
Immobilienwertes verbunden durch:
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Ausschöpfung von Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen |
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Vermeidung
kostenträchtiger Konfliktpotentiale |
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Flexibilität im Zeitpunkt der Vermögensübertragung |
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Rationelle
Abwicklung der Vermögensnachfolge |
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