Sie wollen per Mahnbescheid einen Rechtstitel gegen eine
in Deutschland wohnhafte Person erwirken und wohnen selbst
im Ausland, z.B. in Spanien.
Das ist möglich! Allerdings gibt es hier eine Sonderzuständigkeit
des Amtsgerichtes Berlin Schöneberg für die Einleitung
des Mahnverfahrens zu beachten:
Die empfehlenswerte Reihenfolge des Vorgehens hier:
| 1. |
Prüfung der Erfolgsaussichten einer
gerichtlichen Anspruchsgeltendmachung |
| 2. |
Zulässigkeit des Mahnverfahrens einschliesslich
der Zuständigkeit deutscher Gerichte |
| 3. |
Entscheidung, ob Mahnverfahren oder die
direkte Einreichung einer Klageschrift die strategisch
effizientere Variante darstellt |
Zur Abgrenzung und Klarstellung sei erwähnt, dass eine
Forderungsgeltendmachung per Mahnbescheid über deutsche
Gerichte gegen einen Deutschen mit Wohnsitz oder tatsächlichem
Aufenthalt im Ausland zwar möglich, aber oft nicht
erfolgreich zu Ende zu führen ist.
Der Grund: Eine zwangsweise Zustellung des deutschen Mahnbescheides
durch die deutsche Justiz ist nicht möglich.
Wird die Annahme verweigert oder der Adressat nicht aufgefunden,
kann das Verfahren nicht weitergeführt werden.